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Die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel

Du möchtest dich auf die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel vorbereiten? Teste jetzt dein Wissen! In diesem Beitrag zeigen wir dir, was die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel eigentlich ist, für wen sie wichtig ist und wie du dich darauf vorbereiten kannst. Außerdem findest du Beispielaufgaben, die dich in der Prüfung erwarten können.

Kurleiter: Lucas & das Plakos Team

21. Juli 2026

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Sachkunde freiverkäufliche Arzneimittel Kurztest

Testumfang: 15 Fragen
Zeitlimit: 7 Minuten

HINWEIS: Schließe den Übungstest mit mindestens 50 % ab und erhalte einen Gutschein für 10 % Nachlass auf alle Kurse!

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Was ist ein freiverkäufliches Arzneimittel?

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Welche Informationen muss die Verpackung eines freiverkäuflichen Arzneimittels enthalten?

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Muss der Verkäufer beim Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln über die richtige Anwendung informieren?

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Wer überwacht den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln?

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Was ist ein Placebo?

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Dürfen in freiverkäuflichen Arzneimitteln starke Substanzen wie Morphin enthalten sein?

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Ist Kamillentee ein Beispiel für ein freiverkäufliches Arzneimittel?

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Gibt es eine Altersgrenze für den Erwerb von freiverkäuflichen Arzneimitteln?

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Worauf bezieht sich die Abgabefähigkeit eines Arzneimittels?

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Was ist eine Gegenanzeige (Kontraindikation)?

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Wie sollten freiverkäufliche Arzneimittel gelagert werden?

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Was ist die wichtigste Aufgabe des Verkäufers bei freiverkäuflichen Arzneimitteln?

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Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen?

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Wofür steht 'OTC' im Zusammenhang mit Arzneimitteln?

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Was muss die Gebrauchsinformation eines Arzneimittels enthalten?

Die Auswertung deines Testergebnisses läuft.

Unser Tipp zum Lernen:

Bereite Dich jetzt optimal mit dem Online-Prüfungstrainer von Plakos vor!

Deine Begleitung auf dem Weg zum Sachkundenachweis:

Lucas ist seit 2020 Kursleiter bei Plakos. Er informiert auf verschiedenen YouTube-Kanälen zur Prüfungsvorbereitung, unter anderem in den Bereichen der Sachkunde sowie Verwaltung und unterstützt Plakos bei der Erstellung von Online-Inhalten.

In den vergangenen Jahren hat er sich ein vielseitiges Wissen in der Erstellung von Video-Kursen und Inhalten zur Wissensvermittlung aufgebaut und spezialisierte sich auf die Vorbereitung auf Prüfungen und Einstellungstests.

bestehen

Video: Sachkundeprüfung freiverkäufliche Arzneimittel im Überblick

Wer freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen möchte, braucht dafür einen Sachkundenachweis – die Prüfung deckt Wirkstoffe, Anwendungsgebiete und rechtliche Vorgaben ab. Im Video zeigen wir dir: Mit guter Vorbereitung ist diese Prüfung nicht schwer. Schau es dir jetzt an.

Die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel ist in vielen Bereichen, beispielsweise im Einzelhandel, notwendig und nützlich. Wenn du sie ablegen möchtest, ist es wichtig, dich gut darauf vorzubereiten. Dazu benötigst du in erster Linie passende Lernmaterialien und die Möglichkeit, den Test für die Prüfung online zu üben. Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um die Prüfung für freiverkäufliche Arzneimittel!

Sachkunde freiverkäufliche Arzneimittel Prüfung Vorbereitung

Wozu dient die Prüfung für freiverkäufliche Arzneimittel?

Die Sachkundeprüfung soll sicherstellen, dass nur Personen mit freiverkäuflichen Arzneimitteln umgehen, die dazu qualifiziert sind. Diese Vorschrift soll Gefahren und Probleme bei der Handhabung solcher Stoffe vermeiden. Die erforderlichen Kompetenzen umfassen die Abschätzung, ob es sich bei einer Substanz überhaupt um ein solches Arzneimittel handelt, wie es gelagert und gegebenenfalls verarbeitet wird. Auch die Abgabe und die Beratung der Kunden, an die freiverkäufliche Arzneimittel weitergegeben werden, gehören zu den relevanten Bereichen. Zudem sind die Regeln für einen hygienischen und sachgerechten Umgang wichtig, auch solltest du erkennen können, ob es sich um ein falsches oder verdorbenes Mittel handelt.

 

Was sind freiverkäufliche Arzneimittel?

Bei freiverkäuflichen Arzneimitteln handelt es sich um Produkte, die sowohl von der Verschreibungspflicht als auch von der Apothekenpflicht ausgenommen sind. Du erkennst sie am Fehlen beider dieser Hinweise auf der Verpackung. Sie sind nicht zur Behandlung schwerwiegender Gesundheitsprobleme geeignet und weisen keine entsprechende Wirkung auf. Ihr Hauptzweck darf nicht im Erkennen, der Vermeidung und Linderung gesundheitlicher Beschwerden und Beeinträchtigungen sowie der Abwehr von Erregern liegen. Stattdessen sind sie lediglich zur Selbstbehandlung von Befindlichkeitsstörungen und dem Aufrechterhalten des Wohlbefindens geeignet. Sie weisen gegenüber apotheken- oder gar rezeptpflichtigen Arzneimitteln eine deutlich geringere Wirksamkeit auf. Die Definition gilt ebenfalls für Tierarzneimittel.

Ihr Verkauf ist daher nicht an eine Apotheke gebunden und benötigt nicht die Beratung durch einen Pharmazeuten. Die Substanzen sind sehr vielfältig, zu ihnen gehören Chemikalien, Heilwässer, Tees, Säfte, Pflanzen und andere Drogen. Auch die Zubereitungsformen können unterschiedlich sein. Beispiele sind Knoblauchöl, Pfefferminzwasser, Kamillen-Extrakt oder Lindenblüten. Sie werden bei geringen Gesundheitsstörungen wie leichtem Durchfall oder Frostbeulen eingesetzt, bei denen bei einer Selbstbehandlung nicht von Schaden auszugehen ist.

Weiterhin gibt es jedoch eine Liste von Ausnahmen, die freiverkäufliche Arzneimittel umfasst, für deren Abgabe kein Sachkundenachweis erforderlich ist. Hierzu zählen unter anderem einige Fertigarzneimittel für Vögel und Zierfische, Verhütungsmittel, Fertigpräparate aus dem Reisegewerbe und äußerlich anwendbare Desinfektionsmittel. Auch allgemein bekannte Pflanzen und Pflanzenteile sowie Presssäfte und Heilwässer in natürlichen Mischungsverhältnissen gehören dazu.

 

Wer muss die Prüfung ablegen und wer ist befreit?

Die Nachweispflicht gilt für jeden Betrieb und – im Falle mehrerer Standorte – auch für jeden Standort, der an der Lagerung, dem Verkauf, der Zubereitung und Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel beteiligt ist. Das bedeutet, mindestens ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin muss die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Medikamente erfolgreich bestanden haben. Zu den relevanten Betrieben im Einzelhandel zählen beispielsweise Drogerien, aber auch Onlineshops oder Zwischenhändler. Wenn du Inhaber oder Gründer und unsicher bist, ob du den Sachkundenachweis benötigst, kannst du bei deiner zuständigen IHK nachfragen.

Grundsätzlich von der Prüfung für freiverkäufliche Arzneimittel befreit sind Personen mit folgenden abgeschlossenen Hochschulstudiengängen:

– jeweils in Verbindung mit dem Nachweis nach § 15 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes. Unter den Ausbildungsberufen müssen staatlich anerkannte Drogisten und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte die Sachkunde nicht gesondert nachweisen. Auch Apothekerassistenten sowie Personen, die die pharmazeutische Vorprüfung bestanden haben, sind befreit.

Wichtig: Wenn du einen Betrieb neu gründest oder zum ersten Mal freiverkäufliche Arzneimittel anbietest, musst du diese Tätigkeit bei deinem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen (§ 67 AMG). Das gilt auch, wenn es sich nur eine neue Zweigstelle eines bestehenden Betriebs handelt!

 

Freiverkäufliche Arzneimittel – wer führt die Prüfung durch?

Die Sachkundeprüfung darf nur durch die jeweils für die Region zuständige Deutsche Industrie- und Handelskammer (IHK) vorgenommen werden. In den meisten Fällen geschieht das zu festgelegten Terminen vor Ort, einige IHKs bieten jedoch vermehrt Onlineprüfungen an. Die nächsten Termine findest du in den zu deiner IHK gehörenden Prüfungskalendern.

Durch die Handelskammer wird sichergestellt, dass die abgefragten Inhalte sich an festgelegten Standards orientieren und die Qualität der Fragen – und damit der Lerninhalte – stets gleich ist. Das bietet sowohl den Prüflingen als auch Unternehmen Sicherheit. Für die Prüfung selbst fällt aktuell (Stand Dezember 2024) eine Gebühr von 70 Euro an. Falls ein zusätzlicher Lehrgang zur Vorbereitung gewünscht ist, musst du diesen gesondert bezahlen.

 

Ist die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel schwer?

Natürlich erfordert die Sachkundeprüfung ein solides Wissen über die Grundlagen freiverkäuflicher Arzneimittel. Mit den richtigen Lernunterlagen stellt der Test jedoch keine zu große Herausforderung dar. Wichtige Bereiche sind unter anderem:

Wer sich nicht mit Wirkstoffen, Anwendungsgebieten und rechtlichen Vorgaben vertraut macht, wird in der Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel schnell unsicher. Mit unserem Testtrainer deckst du gezielt alle prüfungsrelevanten Themenbereiche ab. Starte jetzt deine kostenfreie Demo.

Hier siehst du einige Beispiele für Prüfungsfragen:

Welche der folgenden Substanzen hat eine abführende Wirkung?

A) Calciumcarbonat

B) Riechsalz

C) Kochsalz

D) Bittersalz

E) Ammoniumchlorid

Antwort D ist richtig.

Welche Droge enthält überwiegend ätherisches Öl?

A) Malvenblüten

B) Thymiankraut

C) Wollblumen

D) Tausendgüldenkraut

E) Leinsamen

Antwort B ist richtig.

Welche Blütendroge ist nicht für den Verkehr außerhalb von Apotheken zugelassen?

A) Pomeranzenblüten

B) Arnikablüten

C) Maiglöckchenblüten

D) Holunderblüten

E) Schlehdornblüten

Antwort C ist richtig.


Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Die Prüfung zum „Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln“ basiert auf den Vorgaben in der gleichnamigen Verordnung (AMSachKV). Sie besteht aus fünfzig Multiple-Choice-Fragen mit je einer richtigen Antwort. Hinzu kommen 15 Fragen zu Heilpflanzen, die anhand von Bildern korrekt bestimmt werden müssen. Insgesamt musst du mindestens 33 von 65 Fragen korrekt beantworten, um die Prüfung zu bestehen – dafür hast du 75 Minuten Zeit.


Wie kannst du am besten für die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel lernen?

Am besten lernst du für die Prüfung, indem du dich gründlich mit freiverkäuflichen Arzneimitteln auseinandersetzt. Dabei wird es einige Inhalte geben, die du einfach auswendig lernen musst, beispielsweise Namen. Bei anderen ist es sinnvoll, wenn du die Hintergründe auch verstehst. Um sie dir zu erarbeiten, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Du kannst dir Literatur besorgen, Lernmaterial zuschicken lassen oder einen Lehrgang buchen, der dir das notwendige Wissen vermittelt.

 

Lernen mit online Tests

Eine gute Idee ist auch, anhand von Online-Tests für die eigentliche Prüfung zu lernen. Mit unserem Online-Testtrainer hast du die Möglichkeit, gezielt und effektiv zu üben: Du kannst den Stoff flexibel in deinem Tempo durcharbeiten, dich an den Originalfragen testen und Schwachstellen gezielt verbessern. So weißt du bereits, wie konkrete Fragen aussehen, und merkst, in welchen Bereichen du sicher bist und in welche du noch Zeit investieren musst. Am Ende heißt es: Nur Mut – mit guter Vorbereitung ist die Prüfung nicht schwer!

 

Quellen

„Brauche ich den Sachkenntnisnachweis?“, IHK Schleswig-Holstein, abgerufen 07.12.2024

https://www.ihk.de/schleswig-holstein/bildung/fachkundepruefungen-unterrichtungen/arzneimittelsachkenntnispruefungen-1359548

„Freiverkäufliche Arzneimittel“, Deutsche Industrie- und Handelskammer BildungsGmbH, abgerufen 07.12.2024

https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/ihk-sach-und-fachkundepruefungen/freiverkaeufliche-arzneimittel

„Sachkenntnis im Einzelhandel – freiverkäufliche Arzneimittel“, IHK Niederrhein, abgerufen 07.12.2024

https://mittlerer-niederrhein.ihk.de/de/pruefungen/sachkundepruefungen-und-unterrichtungen/sachkenntnis-im-einzelhandel-freiverkaeufliche-arzneimittel2.html

„Freiverkäufliche Arzneimittel“, DocCheck Flexikon Dr. med. Dominik Seifert et al., abgerufen 07.12.2024

https://flexikon.doccheck.com/de/Freiverk%C3%A4ufliches_Arzneimittel

„Freiverkäufliche Arzneimittel – worum geht es eigentlich?“, SANAS – Sachkunde Arzneimittel (IHK), abgerufen 07.12.2024

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