Ohne den Sachkundenachweis Pflanzenschutz im Scheckkartenformat geht in Deutschland fast nichts im professionellen Pflanzenschutz. Du brauchst das kleine Plastikkärtchen, bevor du im Bereich Pflanzenschutzmittel als Anwender, Händler oder Berater beruflich unterwegs sein darfst. Hier erhältst du praktische Informationen zum Sachkundenachweis und erfährst, wie du dich fit für die Sachkundeprüfung machen kannst.
Wozu benötige ich den Sachkundenachweis?
Pflanzenschutzmittel darfst du in Deutschland nur dann auf professioneller Ebene anwenden oder vertreiben, wenn du einen gültigen Sachkundenachweis (SKN) besitzt. Auch für eine Beratung über Pflanzenschutzmittel musst du den entsprechenden Sachkundenachweis vorweisen können. Wenn du andere beaufsichtigst oder anleitest, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen einer Ausbildung oder Hilfstätigkeit einsetzen, brauchst du dafür ebenfalls einen Nachweis deiner Sachkunde im Pflanzenschutz. Der Nachweis einer entsprechenden Berufsausbildung (Gärtner, Landwirt) oder eines bestimmten Studiums wird seit 2015 nicht mehr anerkannt als Beleg für die Sachkunde Pflanzenschutz.
Die persönlichen Anforderungen für die Anwendung und den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln sind in Deutschland in § 9 des Pflanzenschutzgesetzes beschrieben. Weitere Regelungen sind in der Gesetzesnovelle zur Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung von 2013 enthalten.
Welchen Sachkundenachweis benötige ich?
Es gibt zwei verschiedene Sachkundenachweise im Pflanzenschutz: einen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inklusive Beratung und einen für die Abgabe, also für den Verkauf. Je nach deiner Ausbildung benötigst du nur einen Sachkundenachweis oder beide.
Anwendung inklusive Beratung
Die Sachkunde für Anwendung inklusive Beratung benötigst du, wenn du Pflanzenschutzmittel erwerben und beruflich einsetzen willst oder andere Personen zu Pflanzenschutzthemen beraten willst.
Abgabe
Die Sachkunde für die Abgabe musst du vorweisen können, wenn du Pflanzenschutzmittel verkaufen möchtest. Das gilt für den Verkauf an berufliche Verwender und an Kunden im privaten Gartenbereich.
Welche Angaben enthält der Sachkundenachweis?
Die Kunststoffkarte enthält neben den persönlichen Daten Angaben zur zuständigen Behörde und zum Umfang der Sachkunde. Die Berechtigung kann auf die Anwendung und Beratung oder auf den Verkauf beschränkt sein oder beide Bereiche umfassen. Weiterhin ist der Beginn des ersten Fortbildungszeitraums auf der Karte vermerkt.
Kann jeder einen Sachkundenachweis beantragen?
Nur wenn du bereits über eine Pflanzenschutz-Sachkunde verfügst, kannst du den Antrag auf einen Sachkundenachweis stellen. Die Sachkunde kannst du wie folgt erwerben:
- im Rahmen einer Prüfung zur Pflanzenschutz-Sachkunde
- im Rahmen der Ausbildung zu bestimmten Berufen wie Landwirt, Gärtner oder Winzer
- wenn du während deiner Berufsausbildung oder deines Studiums entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hast und dies anhand einer Bescheinigung nachweisen kannst.
Welche Befähigungsnachweise muss ich bei der Antragsstellung zum Sachkundenachweis vorlegen?
Je nachdem, welche Sachkundeprüfung du bereits abgelegt hast und je nach erfolgreich absolvierter Berufsausbildung benötigst du bestimmte Zeugnisse und Abschlüsse für die Antragstellung.
- Beispielsweise kannst du mit einem Abschluss zum Landwirt, Gärtner oder Forstwirt die Anwender-Sachkunde beantragen. Dazu musst du den Gesellenbrief vorlegen.
- Wenn du eine der beiden Sachkundeprüfungen erfolgreich bestanden hast, kannst du mit dem dazugehörigen Zeugnis den Nachweis zur jeweils anderen Sachkunde beantragen.
- Wenn du Agrarwissenschaften, Gartenbau oder Forstwissenschaften studiert hast, benötigst du zusätzlich zum Zeugnis einen Nachweis der Hochschule über die Prüfungsinhalte im Bereich Pflanzenschutz.
Wo und wie beantrage ich den Sachkundenachweis?
Den Antrag kannst du online für alle Bundesländer über das Internetangebot Pflanzenschutz-Sachkundenachweis-Online (www.pflanzenschutz-skn.de) stellen. Im Antrag musst du die zuständige Stelle deines Erstwohnsitzes angeben. Welche Stelle das ist, erfährst du unter dem Menüpunkt Dienststellenfinder nach Eingabe deiner Postleitzahl. Auf der Website findest du auch eine Ausfüllhilfe. Im ersten Teil werden die Voraussetzungen für den Sachkundenachweis erklärt und im zweiten Teil Hinweise zum Ausfüllen des Formulars gegeben. Der Antrag landet automatisch bei der zuständigen Behörde der Bundesländer.
Tipp: Eine Registrierung bei der Antragstellung hat den Vorteil, dass du den Bearbeitungsstatus verfolgen kannst.
Wie läuft die Sachkundeprüfung für den Pflanzenschutzschein ab?
Die Prüfung ist in drei Teile gegliedert:
- Eine schriftliche Prüfung (ca. 60 Minuten) im Multiple-Choice-Verfahren
- Eine mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten) zu Theorie und Praxis
- Eine fachpraktische Prüfung (maximal 30 Minuten): Anwender müssen eine praktische Arbeitsaufgabe lösen, Abgeber müssen eine Verkaufsberatung durchführen und hierzu ein Fachgespräch führen.
Welche Fragen umfasst der Multiple-Choice-Test?
Die rund 50 Prüfungsfragen des schriftlichen Teils decken alle Bereiche des Pflanzenschutzes ab, von Pflanzenschäden durch Pilzkrankheiten und tierische Schädlinge bis zum integrierten Pflanzenschutz. Grundlegende Fragen zu Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden sind ebenso dabei wie rechtliche Fragen des Pflanzenschutzes. Bei vielen Fragen können auch mehrere Antworten richtig sein.
Mögliche Fragen sind beispielsweise:
Auf Erdbeeren, Himbeeren, Salat ist ein mausgrauer Schimmelrasen vorhanden. Um welchen Krankheitserreger handelt es sich?
Richtige Antwort
Richtige Antwort: „Grauschimmel (Botrytis).“
Welche Symptome weisen auf Spinnmilben hin?
Richtige Antwort
Richtige Antwort: „Punktförmige Aufhellungen an Blättern, feinste Gespinstfäden.“
Welches ist die für den praktischen Pflanzenschutz wichtigste Rechtsgrundlage?
Richtige Antwort
Richtige Antwort: „Das Pflanzenschutzgesetz.“
Innerhalb welchen Zeitraums müssen sachkundige Personen eine Weiterbildungsmaßnahme wahrnehmen?
Richtige Antwort
Richtige Antwort: „Mindestens einmal in drei Jahren.“
Was versteht man unter Unkrautbekämpfung im Vorauflaufverfahren?
Richtige Antwort
Richtige Antwort: „Einsatz des Herbizides im Zeitraum nach der Saat bis kurz vor dem Auflaufen der Kulturpflanzen.“
Häufig gestellte Fragen zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Wer benötigt den Sachkundenachweis Pflanzenschutz?
Alle Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, verkaufen oder darüber beraten (z. B. Landwirte, Gärtner). Gesetzliche Basis ist § 9 des Pflanzenschutzgesetzes. Für den reinen Haus- und Kleingartenbereich mit frei verkäuflichen Mitteln ist kein Nachweis erforderlich.
Wie erlangt man den Sachkundenachweis Pflanzenschutz?
Durch das Bestehen einer offiziellen Sachkundeprüfung bei der zuständigen Behörde oder durch eine anerkannte Berufsausbildung (z. B. Gärtner, Landwirt). Nach erfolgreichem Abschluss oder bestandener Prüfung muss der offizielle Nachweis im standardisierten Scheckkartenformat kostenpflichtig bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Wie hoch sind die Kosten für Prüfung und Ausweis?
Die Prüfungsgebühren bei den Landwirtschaftskammern liegen meist zwischen 50 und 90 Euro. Vorbereitungskurse kosten zusätzlich etwa 100 bis 200 Euro. Für die Ausstellung des Sachkundenachweises im Scheckkartenformat fällt eine bundesweit variierende Verwaltungsgebühr von circa 30 bis 45 Euro an.
Wie lange ist der Sachkundenachweis Pflanzenschutz gültig?
Der physische Ausweis ist unbegrenzt gültig. Damit die Berechtigung zur Anwendung jedoch aktiv bleibt, muss der Inhaber alle 3 Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung nachweisen. Ohne diese gesetzliche Weiterbildung ruht die Erlaubnis zur Ausbringung rechtlich sofort.
Wie oft muss die Pflanzenschutz-Fortbildung absolviert werden?
Jeder Sachkundige muss innerhalb eines festen Dreijahreszeitraums eine anerkannte, mindestens 4-stündige Fortbildungsmaßnahme besuchen. Dieser 3-Jahres-Rhythmus läuft fortlaufend. Das genaue Enddatum der aktuellen Frist lässt sich über die Online-Portale der Landwirtschaftskammern einsehen.
Was passiert, wenn man die Fortbildungsfrist verpasst?
Wer die 4-stündige Pflichtfortbildung nicht rechtzeitig absolviert, verliert vorübergehend seine Anwendungsberechtigung. Wer dennoch Pflanzenschutzmittel ausbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Die rechtliche Erlaubnis lebt erst nach erfolgreicher Teilnahme an einer Nachschulung wieder auf.
Gilt der deutsche Sachkundenachweis auch im EU-Ausland?
Ja, grundsätzlich schon. Die deutsche Sachkunde basiert auf der EU-Richtlinie 2009/128/EG. Inhaber können die Anerkennung ihres Nachweises in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragt, da die Mindeststandards europaweit harmonisiert sind. Dennoch muss vor dem Einsatz oft eine formelle Registrierung bei der dortigen Landesbehörde erfolgen.
Welche Berufsabschlüsse ersetzen die Pflanzenschutzprüfung?
Berufe wie Landwirt, Gärtner, Winzer, Forstwirt oder Fachkraft für Agrarservice ersetzen die Prüfung, sofern die Ausbildung nach dem 14. Februar 2012 abgeschlossen wurde und Pflanzenschutz Bestandteil war. Absolventen müssen mit ihrem Prüfungszeugnis lediglich die Ausstellung der Scheckkarte beantragen.
Wie läuft die Sachkundeprüfung Pflanzenschutz ab?
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Multiple-Choice-Fragen) und einem praktischen Teil. Geprüft werden Schadursachen, Rechtsgrundlagen, Anwenderschutz sowie der fachgerechte Einsatz von Pflanzenschutzgeräten inklusive Gerätekalibrierung. Die Gesamtdauer der Prüfung vor der Landwirtschaftskammer beträgt etwa 2 bis 3 Stunden.
Wo beantragt man den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat?
Der Antrag wird digital über das bundeslandübergreifende Online-Portal www.pflanzenschutz-skn.de gestellt. Dort müssen Zeugnisse oder das Prüfungszertifikat als PDF hochgeladen werden. Nach Zahlung der Verwaltungsgebühr von ca. 30 bis 45 Euro per Vorkasse dauert der Postversand meist 2 bis 4 Wochen.
Dürfen Privatpersonen Pflanzenschutzmittel ohne Nachweis kaufen?
Ja, allerdings ausschließlich Produkte, die explizit mit dem Hinweis „Zugelassen für den Haus- und Kleingartenbereich“ gekennzeichnet sind. Der Erwerb und Einsatz von Großgebinden oder professionellen Agrar-Pflanzenschutzmitteln ist ohne Sachkundenachweis streng verboten. Händler müssen vor der Abgabe professioneller Mittel die Scheckkarte kontrollieren.
Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen die Sachkundepflicht?
Die illegale Anwendung oder gewerbliche Abgabe von Pflanzenschutzmitteln ohne gültigen Sachkundenachweis stellt einen schweren Verstoß dar. Nach § 68 PflSchG kann die zuständige Behörde hierfür ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen. Zudem drohen Landwirten empfindliche Kürzungen der EU-Agrarsubventionen (Cross-Compliance).
Welche Möglichkeiten gibt es zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung Pflanzenschutz?
Unser Online-Testtrainer bietet Dir die perfekte Vorbereitung, um die Sachkundeprüfung Pflanzenschutz erfolgreich zu meistern. Mit unserem interaktiven Lernprogramm kannst Du jederzeit und überall lernen – ganz flexibel in Deinem eigenen Tempo.
Die Testsimulationen helfen Dir, Dich gezielt mit den Prüfungsfragen vertraut zu machen, und dank der Möglichkeit, Inhalte beliebig oft zu wiederholen, prägt sich der Stoff noch besser ein. Andere Vorbereitungsmöglichkeiten wie Fachbücher oder Präsenzkurse können ergänzend genutzt werden.
Tipp: Erstelle dir am besten einen Lernplan mit festgelegten Etappenzielen und belohne dich für Lernerfolge. Mit unserem Online-Testtrainer sparst Du Zeit und bist bestens gerüstet für die Prüfung!
Fortbildung in der Sachkunde Pflanzenschutz: Wie finde ich einen passenden Fortbildungskurs?
Jeder Sachkundige im Pflanzenschutz ist nach dem Pflanzenschutzgesetz verpflichtet, sich regelmäßig alle drei Jahre fortzubilden. Auskünfte zu anerkannten Auffrischungskursen für den Pflanzenschutzschein erhältst du bei der zuständigen Behörde für deinen Sachkundenachweis. Eine entsprechende Fortbildung in der Sachkunde Pflanzenschutz wird u. a. von den Landwirtschaftsämtern, der Landakademie, der DEULA sowie von Maschinenringen angeboten.
Die Fortbildungen haben eine Gesamtdauer von vier Stunden und können meist online absolviert werden. Wann deine nächste Fortbildung fällig ist, kannst du der Rückseite deines Sachkundenachweises (Karte im Scheckkartenformat) entnehmen.
Quellen:
https://www.lfl.bayern.de/ips/recht/054922
https://www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/pflanzenschutz/sachkunde/index.htm
https://www.ulmer.de/usd-6675379/sachkundenachweis-pflanzenschutz-.html
