Die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel ist in vielen Bereichen, beispielsweise im Einzelhandel, notwendig und nützlich. Wenn du sie ablegen möchtest, ist es wichtig, dich gut darauf vorzubereiten. Dazu benötigst du in erster Linie passende Lernmaterialien und die Möglichkeit, den Test für die Prüfung online zu üben. Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um die Prüfung für freiverkäufliche Arzneimittel!

Wozu dient die Prüfung für freiverkäufliche Arzneimittel?
Die Sachkundeprüfung soll sicherstellen, dass nur Personen mit freiverkäuflichen Arzneimitteln umgehen, die dazu qualifiziert sind. Diese Vorschrift soll Gefahren und Probleme bei der Handhabung solcher Stoffe vermeiden. Die erforderlichen Kompetenzen umfassen die Abschätzung, ob es sich bei einer Substanz überhaupt um ein solches Arzneimittel handelt, wie es gelagert und gegebenenfalls verarbeitet wird. Auch die Abgabe und die Beratung der Kunden, an die freiverkäufliche Arzneimittel weitergegeben werden, gehören zu den relevanten Bereichen. Zudem sind die Regeln für einen hygienischen und sachgerechten Umgang wichtig, auch solltest du erkennen können, ob es sich um ein falsches oder verdorbenes Mittel handelt.
Was sind freiverkäufliche Arzneimittel?
Bei freiverkäuflichen Arzneimitteln handelt es sich um Produkte, die sowohl von der Verschreibungspflicht als auch von der Apothekenpflicht ausgenommen sind. Du erkennst sie am Fehlen beider dieser Hinweise auf der Verpackung. Sie sind nicht zur Behandlung schwerwiegender Gesundheitsprobleme geeignet und weisen keine entsprechende Wirkung auf. Ihr Hauptzweck darf nicht im Erkennen, der Vermeidung und Linderung gesundheitlicher Beschwerden und Beeinträchtigungen sowie der Abwehr von Erregern liegen. Stattdessen sind sie lediglich zur Selbstbehandlung von Befindlichkeitsstörungen und dem Aufrechterhalten des Wohlbefindens geeignet. Sie weisen gegenüber apotheken- oder gar rezeptpflichtigen Arzneimitteln eine deutlich geringere Wirksamkeit auf. Die Definition gilt ebenfalls für Tierarzneimittel.
Ihr Verkauf ist daher nicht an eine Apotheke gebunden und benötigt nicht die Beratung durch einen Pharmazeuten. Die Substanzen sind sehr vielfältig, zu ihnen gehören Chemikalien, Heilwässer, Tees, Säfte, Pflanzen und andere Drogen. Auch die Zubereitungsformen können unterschiedlich sein. Beispiele sind Knoblauchöl, Pfefferminzwasser, Kamillen-Extrakt oder Lindenblüten. Sie werden bei geringen Gesundheitsstörungen wie leichtem Durchfall oder Frostbeulen eingesetzt, bei denen bei einer Selbstbehandlung nicht von Schaden auszugehen ist.
Weiterhin gibt es jedoch eine Liste von Ausnahmen, die freiverkäufliche Arzneimittel umfasst, für deren Abgabe kein Sachkundenachweis erforderlich ist. Hierzu zählen unter anderem einige Fertigarzneimittel für Vögel und Zierfische, Verhütungsmittel, Fertigpräparate aus dem Reisegewerbe und äußerlich anwendbare Desinfektionsmittel. Auch allgemein bekannte Pflanzen und Pflanzenteile sowie Presssäfte und Heilwässer in natürlichen Mischungsverhältnissen gehören dazu.
Wer muss die Prüfung ablegen und wer ist befreit?
Die Nachweispflicht gilt für jeden Betrieb und – im Falle mehrerer Standorte – auch für jeden Standort, der an der Lagerung, dem Verkauf, der Zubereitung und Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel beteiligt ist. Das bedeutet, mindestens ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin muss die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Medikamente erfolgreich bestanden haben. Zu den relevanten Betrieben im Einzelhandel zählen beispielsweise Drogerien, aber auch Onlineshops oder Zwischenhändler. Wenn du Inhaber oder Gründer und unsicher bist, ob du den Sachkundenachweis benötigst, kannst du bei deiner zuständigen IHK nachfragen.
Grundsätzlich von der Prüfung für freiverkäufliche Arzneimittel befreit sind Personen mit folgenden abgeschlossenen Hochschulstudiengängen:
- Pharmazie
- Veterinärmedizin
- Chemie
- Biologie
- Humanmedizin
– jeweils in Verbindung mit dem Nachweis nach § 15 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes. Unter den Ausbildungsberufen müssen staatlich anerkannte Drogisten und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte die Sachkunde nicht gesondert nachweisen. Auch Apothekerassistenten sowie Personen, die die pharmazeutische Vorprüfung bestanden haben, sind befreit.
Wichtig: Wenn du einen Betrieb neu gründest oder zum ersten Mal freiverkäufliche Arzneimittel anbietest, musst du diese Tätigkeit bei deinem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen (§ 67 AMG). Das gilt auch, wenn es sich nur eine neue Zweigstelle eines bestehenden Betriebs handelt!
Freiverkäufliche Arzneimittel – wer führt die Prüfung durch?
Die Sachkundeprüfung darf nur durch die jeweils für die Region zuständige Deutsche Industrie- und Handelskammer (IHK) vorgenommen werden. In den meisten Fällen geschieht das zu festgelegten Terminen vor Ort, einige IHKs bieten jedoch vermehrt Onlineprüfungen an. Die nächsten Termine findest du in den zu deiner IHK gehörenden Prüfungskalendern.
Durch die Handelskammer wird sichergestellt, dass die abgefragten Inhalte sich an festgelegten Standards orientieren und die Qualität der Fragen – und damit der Lerninhalte – stets gleich ist. Das bietet sowohl den Prüflingen als auch Unternehmen Sicherheit. Für die Prüfung selbst fällt aktuell (Stand Dezember 2024) eine Gebühr von 70 Euro an. Falls ein zusätzlicher Lehrgang zur Vorbereitung gewünscht ist, musst du diesen gesondert bezahlen.
Ist die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel schwer?
Natürlich erfordert die Sachkundeprüfung ein solides Wissen über die Grundlagen freiverkäuflicher Arzneimittel. Mit den richtigen Lernunterlagen stellt der Test jedoch keine zu große Herausforderung dar. Wichtige Bereiche sind unter anderem:
- Freiverkäufliche Tierarzneimittel
- Heilwässer und Instanttees
- Grundlagen der Medizinprodukte und des Arzneimittelgesetzes
- Lagerung von Arzneimitteln
Hier siehst du einige Beispiele für Prüfungsfragen:
Welche der folgenden Substanzen hat eine abführende Wirkung?
A) Calciumcarbonat
B) Riechsalz
C) Kochsalz
D) Bittersalz
E) Ammoniumchlorid
Richtige Antwort
Antwort D ist richtig.
Welche Droge enthält überwiegend ätherisches Öl?
A) Malvenblüten
B) Thymiankraut
C) Wollblumen
D) Tausendgüldenkraut
E) Leinsamen
Richtige Antwort
Antwort B ist richtig.
Welche Blütendroge ist nicht für den Verkehr außerhalb von Apotheken zugelassen?
A) Pomeranzenblüten
B) Arnikablüten
C) Maiglöckchenblüten
D) Holunderblüten
E) Schlehdornblüten
Richtige Antwort
Antwort C ist richtig.
Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
Die Prüfung zum „Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln“ basiert auf den Vorgaben in der gleichnamigen Verordnung (AMSachKV). Sie besteht aus fünfzig Multiple-Choice-Fragen mit je einer richtigen Antwort. Hinzu kommen 15 Fragen zu Heilpflanzen, die anhand von Bildern korrekt bestimmt werden müssen. Insgesamt musst du mindestens 33 von 65 Fragen korrekt beantworten, um die Prüfung zu bestehen – dafür hast du 75 Minuten Zeit.
Wie kannst du am besten für die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel lernen?
Am besten lernst du für die Prüfung, indem du dich gründlich mit freiverkäuflichen Arzneimitteln auseinandersetzt. Dabei wird es einige Inhalte geben, die du einfach auswendig lernen musst, beispielsweise Namen. Bei anderen ist es sinnvoll, wenn du die Hintergründe auch verstehst. Um sie dir zu erarbeiten, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Du kannst dir Literatur besorgen, Lernmaterial zuschicken lassen oder einen Lehrgang buchen, der dir das notwendige Wissen vermittelt.
Lernen mit online Tests
Eine gute Idee ist auch, anhand von Online-Tests für die eigentliche Prüfung zu lernen. Mit unserem Online-Testtrainer hast du die Möglichkeit, gezielt und effektiv zu üben: Du kannst den Stoff flexibel in deinem Tempo durcharbeiten, dich an den Originalfragen testen und Schwachstellen gezielt verbessern. So weißt du bereits, wie konkrete Fragen aussehen, und merkst, in welchen Bereichen du sicher bist und in welche du noch Zeit investieren musst. Am Ende heißt es: Nur Mut – mit guter Vorbereitung ist die Prüfung nicht schwer!
Quellen
„Brauche ich den Sachkenntnisnachweis?“, IHK Schleswig-Holstein, abgerufen 07.12.2024
https://www.ihk.de/schleswig-holstein/bildung/fachkundepruefungen-unterrichtungen/arzneimittelsachkenntnispruefungen-1359548
„Freiverkäufliche Arzneimittel“, Deutsche Industrie- und Handelskammer BildungsGmbH, abgerufen 07.12.2024
https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/ihk-sach-und-fachkundepruefungen/freiverkaeufliche-arzneimittel
„Sachkenntnis im Einzelhandel – freiverkäufliche Arzneimittel“, IHK Niederrhein, abgerufen 07.12.2024
https://mittlerer-niederrhein.ihk.de/de/pruefungen/sachkundepruefungen-und-unterrichtungen/sachkenntnis-im-einzelhandel-freiverkaeufliche-arzneimittel2.html
„Freiverkäufliche Arzneimittel“, DocCheck Flexikon Dr. med. Dominik Seifert et al., abgerufen 07.12.2024
https://flexikon.doccheck.com/de/Freiverk%C3%A4ufliches_Arzneimittel
„Freiverkäufliche Arzneimittel – worum geht es eigentlich?“, SANAS – Sachkunde Arzneimittel (IHK), abgerufen 07.12.2024