Als Berufsbetreuerin bzw. Berufsbetreuer übernimmst Du eine zentrale Rolle im Leben der Menschen, die auf Deine Unterstützung angewiesen sind. Um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden, ist der Sachkundenachweis Berufsbetreuer ein entscheidender Schritt. Für die Genehmigungsbehörde stellt dieser Nachweis sicher, dass Du über die notwendigen rechtlichen, sozialen und organisatorischen Kenntnisse verfügst, um Deine Klientinnen und Klienten bestmöglich zu betreuen.
In diesem Beitrag erfährst Du, was der Sachkundenachweis für Berufsbetreuerinnen und Betreuer beinhaltet, wie die Organisation rund um Prüfung abläuft und welche Inhalte abgefragt werden. Außerdem geben wir Dir wertvolle Tipps zur Vorbereitung, damit Du Deine Fähigkeiten in der Prüfung unter Beweis stellen kannst.
TIPP: Wenn Du mehr über Dich selbst und Deine Eignung für diesen Beruf herausfinden möchtest, empfehlen wir Dir unseren Beitrag „Berufsbetreuer werden„
Sachkundenachweis Berufsbetreuer: Organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen
In Deutschland gibt es ausgewählte Anbieter, die einen Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer:innen durchführen. Nur zertifizierte Anbieter dürfen den Sachkundenachweis Berufsbetreuer ausstellen bzw. die entsprechenden Prüfungen anbieten und durchführen. In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 01.01.2023 das reformierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Ziel ist es, dass sich die Betreuung vorrangig an den Wünschen des bzw. der Betreuten orientiert und diese Personen in einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung unterstützt werden.
Wer eine Tätigkeit als Berufsbetreuerin bzw. als Berufsbetreuer aufnehmen möchte, muss sich zunächst bei der zuständigen Behörde registrieren. Zuständig für die Registrierung sind in den Bundesländern die Bezirksregierungen, also die oberhalb der Landratsämter angesiedelten Behörden. Bei dieser Behörde (auch Stammbehörde genannt) kannst Du den Antrag auf Registrierung stellen. Nähere Informationen über die einzureichenden Antragsunterlagen findest Du auch auf der jeweiligen Website der für Dich zuständigen Bezirksregierung. In der Regel bieten die Behörden auch telefonisch Hilfestellung an.
Zu den erforderlichen Antragsunterlagen zählt unter anderem auch der Sachkundenachweis Berufsbetreuer. Weitere Unterlagen sind beispielsweise ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung.
Der Sachkundenachweis ist üblicherweise das Dokument, welches Dich gegenüber der Stammbehörde als qualifizierte Person ausweist. Ausgenommen sind Personen, die mit zwei abgeschlossenen juristischen Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt nachweisen können oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit nachweisen können. Diese Personen benötigen keinen weiteren Nachweis der Sachkunde.
Registrierung bei der Stammbehörde
Da die Betreuung von Personen ein sensibles Feld ist, muss vor Aufnahme dieser Tätigkeit ein Antrag auf Registrierung bei der Stammbehörde gestellt werden. Sehen wir uns die Antragsunterlagen genauer an:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Erklärung, ob Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
- Erklärung, ob in letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
- Sachkundenachweise nach § 23 Abs.1 Nr.2 und Abs.3 BtOG
Als Berufsbetreuer:in bist Du auch im weiteren Verlauf Deines Berufslebens gegenüber der Stammbehörde mitteilungs- bzw. berichtspflichtig. So müssen beispielsweise Änderungen, die sich auf die Registrierung auswirken können, unverzüglich mitgeteilt werden.
Welcher Lehrgang führt zum Sachkundenachweis Berufsbetreuer?
Den Sachkundenachweis Berufsbetreuer erlangst Du, indem Du einen entsprechenden Sachkundelehrgang eines zertifizierten Anbieters erfolgreich abschließt. Die Prüfung beinhaltet Fälle und Fragen zu den Bereichen
- Betreuungsrecht
- Sozialrecht
- Psychosoziale Kompetenzen
- Kommunikation und Konfliktmanagement
Auf die Prüfung wirst Du im Sachkundelehrgang vorbereitet. Hierzu beinhaltet die Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (BtRegV) bestimmte Vorgaben. In der Anlage zu §3 Abs. 4 finden wir eine Liste der Fachgebiete, in denen Berufsbetreuer:innen eine Sachkunde nachweisen müssen. Dementsprechend sind dies auch die gängigen Lernfelder der Sachkunde-Lehrgänge:
- Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
- Betreuungsführung
- Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen
- Personensorge 1
- Personensorge 2
- Vermögenssorge 1
- Vermögenssorge 2
- Grundkenntnisse des Sozialrechts (Sozialrecht 1)
- Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis (Sozialrecht 2)
- Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer
- Betreuungsspezifische Kommunikation/ Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung
Für den Sachkundenachweis Berufsbetreuer kommt es auf die Prüfung an
Jedes Modul ist eine abgeschlossene Lerneinheit und endet mit einer Prüfung, an der Du optional teilnehmen kannst. Du erhältst nach jedem Modul eine Teilnahmebescheinigung und nach dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung erhältst Du zusätzlich ein Zertifikat. Je nach Modul wird die Prüfung in schriftlicher oder mündlicher Form durchgeführt.
In jedem dieser Felder wirst Du eine bestimmte Anzahl an Unterrichtseinheiten absolvieren, ehe Du an der Prüfung teilnehmen kannst, die Dir als Sachkundenachweis Berufsbetreuer dient. Ein Sachkundelehrgang beinhaltet circa 250 bis 280 Zeitstunden. Die Lehrgangsanbieter führen den Unterricht entweder in Präsenz oder als Live-Webinar durch. Üblich sind auch Mischformen, bei denen ein Teil der Unterrichtseinheiten in Präsenz, ein anderer Teil online durchgeführt wird.
Die bestandene Abschlussprüfung dient Dir als Sachkundenachweis Berufsbetreuer.
Die Gesamtprüfung gilt als bestanden, wenn jede der 11 Modulprüfungen erfolgreich bestanden wurde. Deinem Sachkundenachweis Berufsbetreuer steht ab diesem Punkt nichts mehr im Wege.
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Wie die Prüfung für den Sachkundenachweis Berufsbetreuer gelingt
Für die Kurs-, sowie die Prüfungsphase gilt: nur wer den Stoff regelmäßig und gründlich wiederholt, besteht den Lehrgang und erlangt damit den Sachkundenachweis Berufsbetreuer. Du musst Dir wochentags sowie am Wochenende täglich Zeit nehmen, um die kürzlich im Lehrgang behandelten Themen zu wiederholen. Dabei sind neben den Lehrgangsunterlagen auch eigenhändig angefertigte Lern- bzw. Karteikarten sinnvoll. Karteikarten dienen der täglichen Wiederholung des Lernstoffs und bringen eine gute Struktur ins Lernen.
Da die Prüfungen der oben gezeigten Module anhand von Fallbeispielen erfolgen, solltest Du bei Deiner Prüfungsvorbereitung den Praxisbezug nicht aus den Augen lassen. Eine theoretische Grundlage ist sehr wichtig und muss stets wiederholt werden, aber Du darfst es auch nicht vernachlässigen, anhand von Praxisfällen Dein Wissen regelmäßig zu proben.
Da der Unterrichtsstoff recht umfangreich ist, braucht es mit Blick auf die Prüfungsvorbereitung eine strukturierte Herangehensweise. Der erste Schritt sollte darin bestehen, einen realistischen Lernplan zu erstellen, der die verbleibende Zeit bis zur Prüfung in überschaubare Abschnitte unterteilt. Notiere Dir die einzelnen Themenbereiche der Prüfung, wie Betreuungsrecht, Sozialrecht oder Kommunikation, und plane für jeden Bereich feste Lernzeiten ein. So kannst Du sicherstellen, dass Du alle Inhalte rechtzeitig abdeckst.
Ein wichtiger Tipp ist, täglich feste Lernzeiten einzuplanen, die gut in Deinen Alltag passen. Kurze, regelmäßige Einheiten von etwa 1–2 Stunden sind oft effektiver als lange, unstrukturierte Lernphasen. Verteile die Wiederholung der Inhalte über mehrere Tage, um das Gelernte besser zu verankern. Wenn Du bei Deiner Prüfungsvorbereitung strukturiert vorgehst, hast Du eine höhere Chance auf ein gutes Prüfungsergebnis. Auf diese Weise steht Deinem Berufseinstieg als Berufsberaterin bzw. Berufsberater nichts mehr im Wege.
Fazit zum Berufseinstieg mit dem Sachkundenachweis Berufsbetreuer
Berufsbetreuer erfüllen in unserem Rechtssystem eine wichtige Rolle. Durch ihre Arbeit tragen sie dazu bei, dass Menschen mit Beeinträchtigung die Teilnahme am Leben ermöglicht wird.
Wie Du gesehen hast, gibt es viele Punkte, die Du auf Deinem Weg zur Berufsbetreuerin bzw. zum Berufsbetreuer berücksichtigen musst. Das behördliche Registrierungsverfahren ist genauestens vorgegeben und erfordert mitunter einen Sachkundenachweis Berufsbetreuer, den Du nach erfolgreicher Teilnahme am Sachkundelehrgang erhältst.
Wer in den Beruf des Berufsbetreuers bzw. der Berufsbetreuerin einsteigen möchte, muss sich gründlich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten. Der Sachkundelehrgang ist umfangreich und erfordert stetiges Wiederholen. Plakos unterstützt Dich bei Deiner Vorbereitung mit vielfältigen Online-Lernangeboten für die Prüfungsvorbereitung.